Beurkundung eines Sterbefalls
Das Standesamt Türkenfeld beurkundet den Tod eines Menschen, der im Gemeindegebiet Türkenfeld verstorben ist,
und stellt Sterbeurkunden aus.
Anzeige
Der Sterbefall ist innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt anzuzeigen. Zur Anzeige ist verpflichtet:
- jede Person, die mit dem/der Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
- jede Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.
Vorzulegende Unterlagen
- Todesbescheinigung (ausgestellt vom Arzt)
- Geburtsurkunde (wenn verstorbene Person ledig war)
- Eheurkunde (wenn verstorbene Person verheiratet war)
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (wenn verstorbene Person geschieden war)
- Sterbeurkunde des früheren Ehegatten (wenn verstorbene Person verwitwet war)
- Personalausweis und/oder Reisepass der verstorbenen Person
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Im Einzelfall können weitere Dokumente notwendig sein.
Kosten
Anzeige: gebührenfrei
Sterbeurkunde: 12,00 €
Ansprechpartner
Frau Matthes 08193/930712
Frau Jung 08193/930724