Kommunale Wärmeplanung Gemeinde Türkenfeld - Endbericht
Der kommunale Wärmeplan wurde gemäß den Vorgaben der Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld) erstellt. Somit erfüllt der vorgelegte Wärmeplan den Bestandschutz (§5, Abs. 2) des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze („Wärmeplanungsgesetz“) sowie die mit 2. Januar 2025 erfolgte Aktualisierung der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) durch den Freistaat Bayern.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung
Ziel war es, eine Strategie zu erarbeiten, wie bis zum Jahr 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Türkenfeld erreicht werden kann.
Hierfür wurde im November 2024 ein externes Planungsbüro beauftragt, welches im Zeitraum von April bis Oktober 2025 unter Leitung der Gemeindeverwaltung die entsprechenden Untersuchungsschritte durchgeführt hat.
Die Analyse des bestehenden Wärmesektors verdeutlichte den Handlungsbedarf: Der Anteil fossiler Energieträger liegt bei rund 68 %, mit Erdgas und Heizöl als dominierenden Energieträgern.
Eine grundlegende Eignung für den konventionellen Wärmenetzausbau konnte unter den Randbedingungen der kommunalen Wärmeplanung nicht festgestellt werden. Das Gemeindegebiet wurde – mit Ausnahme des bestehenden Wärmenetzes in Pleitmannswang – als „dezentrales Wärmeversorgungsgebiet“ eingeordnet.
Basierend auf der Potenzialanalyse wurde der Einsatz von Wärmepumpen als zentraler Treiber für den Transformationspfad definiert. Dabei sind sowohl oberflächennahe Geothermie als auch Luft-Wärmepumpen vorgesehen.
Zur Umsetzung wurden sieben Maßnahmen abgeleitet und in Steckbriefen zusammengefasst. Besonders empfohlen werden Beratungsleistungen für Gebäudeeigentümer sowie eine Machbarkeitsstudie für das Gebiet Rathaus/Linsemann-Gebäude.
Informationen zur Förderung:
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde durch die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert.
Titel des Vorhabens:
Erstellung einer kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Türkenfeld
Laufzeit des Vorhabens:
01.01.2025 – 31.12.2025
Beteiligte Partner:
Gemeinde Türkenfeld (planungsverantwortliche Stelle)
Externes Planungsbüro (beauftragt im November 2024)
ZUG gGmbH (Fördermittelgeber)
Förderkennzeichen:
67K28573
Ziele und Inhalte der Förderung:
Ziel der Förderung war die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans, der eine langfristige Strategie zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 entwickelt. Die Förderung ermöglichte die Durchführung einer umfassenden Bestandsanalyse, die Potenzialermittlung für erneuerbare Wärmequellen sowie die Ableitung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung.
Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative:
https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie