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Türkenfeld ist "Gigabit-Region"

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Wappen Gemeinde Türkenfeld

Kommunale Wärmeplanung Gemeinde Türkenfeld - Endbericht

Der kommunale Wärmeplan wurde gemäß den Vorgaben der Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld erstellt. Somit erfüllt der vorgelegte Wärmeplan den Bestandschutz (§5, 2) des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (kurz: „Wärmeplanungsgesetz“) sowie die mit 2. Januar 2025 erfolgte Aktualisierung der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) die Übertragung des Freistaat Bayern. 

Ziel der kommunalen Wärmeplanung war es, eine Strategie zu erarbeiten, wie bis zum Jahr 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Türkenfeld erreicht werden kann.

Hierfür wurde im November 2024 ein externes Planungsbüro beauftragt welches im Zeitraum von April bis Oktober 2025 unter Leitung der Verwaltung (planungsverantwortliche Stelle) die entsprechenden Untersuchungsschritte durchgeführt hat. 
 

Dabei verdeutlichte die Analyse des bestehenden Wärmesektors in Türkenfeld den Handlungsbedarf hin zu einer dekarbonisierten Wärmeversorgung. So beträgt der Anteil fossiler Energieträger in der Wärmeversorgung heute knapp 68 %, mit Erdgas und Heizöl als dominierenden Energieträgern

Eine grundlegende Eignung für den konventionellen Wärmenetzausbau konnte unter den Randbedingungen der kommunalen Wärmeplanung für das Gemeindegebiet nicht festgestellt werden. Somit wurde, bis auf Aufnahme des bestehenden Wärmenetzes in Pleitmannswang, das gesamte Gemeindegebiet als „dezentrales Wärmeversorgungsgebiet“ eingeordnet. 

Basierend auf der Potenzialanalyse wurde dabei für den Transformationspfad Türkenfelds der Einsatz von Wärmepumpen als maßgeblicher Treiber definiert. Dabei ist sowohl der Einsatz von oberflächennaher Geothermie (Erdwärmesonden und Grundwasserwärme) als auch von Luft-Wärmepumpen möglich. 

Zur schrittweisen Umsetzung des entwickelten Zielszenarios wurden sieben Maßnahmen abgeleitet und in Steckbriefen zusammengefasst. Der Fokus lag hier auf der Umsetzbarkeit der einzelnen Maßnahmen durch die Gemeinde unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Rahmenbedingungen. Mit hoher Priorität werden Beratungsleistungen für die Gebäudeeigentümer empfohlen sowie eine detaillierte Machbarkeitsstudie zur weiteren Untersuchung des Umbaus der Wärmeversorgung des Gebiets Rathaus/ Linsemann-Gebäude (nicht Teil des Maßnahmenkatalogs, da bereits durch die Gemeindeverwaltung beauftragt).

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