Kommunalwahlen 2026
Wichtige Bürger-Information zur Stichwahl um das Amt des Landrats am Sonntag, 22.03.2026
Am 22.03.2026 findet im Landkreis Fürstenfeldbruck die Stichwahl um das Amt des Landrats bzw. der Landrätin statt.
Ihre Stimme zählt! Bitte gehen Sie wählen.
Was Sie dazu wissen müssen:
1. Für alle, die bereits am 08.03.2026 per Briefwahl gewählt haben
Die meisten Briefwähler haben beantragt, die Unterlagen auch für eine mögliche Stichwahl automatisch zu erhalten.
Das Rathaus-Team verteilt die Unterlagen ab dem kommenden Wochenende.
Wichtig:
Bitte senden Sie die Wahlunterlagen zeitnah zurück, am besten durch Einwurf in den Rathaus-Briefkasten.
Abgabefrist: Sonntag, 22.03.2026, 18 Uhr.
2. Für alle, die jetzt Briefwahl beantragen möchten
Eine Beantragung ist weiterhin möglich bis spätestens Freitag, 20.03.2026 (12 Uhr), in Ausnahmefällen (z. B. bei Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag.
So geht’s:
- Online:
https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/startini.do?mb=9179149 - Schriftlich:
Bitte den Antrag auf der Rückseite der Ihnen vorliegenden Wahlbenachrichtigung ausfüllen und im Briefkasten der Gemeinde einwerfen. - Persönlich im Bürgerbüro:
Haben Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr zur Hand und können bzw. wollen keinen Online-Antrag stellen so können Sie nach Vorlage Ihres Personalausweises die Wahlunterlagen auch persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde (Schloßweg 2, 82299 Türkenfeld) abholen.
Öffnungszeiten:- Montag: 8–12 Uhr
- Dienstag: 8–12 Uhr
- Donnerstag: 14–18 Uhr
- Freitag: 8–12 Uhr
3. Für alle, die am 22.03.2026 persönlich wählen möchten
Die Wahllokale sind am Sonntag, 22.03.2026 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Sie wählen im gleichen Wahllokal wie am 08.03.2026.
Bitte mitbringen:
- idealerweise die Wahlbenachrichtigung
- falls nicht zur Hand: Personalausweis genügt
In Bayern finden am Sonntag, 8. März 2026, die Kommunalwahlen statt.
In der Gemeinde Türkenfeld entscheiden die Wählerinnen und Wähler, wer Erste Bürgermeisterin oder Erster Bürgermeister wird und welche 16 Mitglieder der neue Gemeinderat hat.
Zugleich werden für den Landkreis Fürstenfeldbruck die Landrätin oder der Landrat sowie die 70 Mitglieder des Kreistags neu gewählt.
Briefwahlunterlagen
Sie möchten Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 08. März 2026 beantragen? Kein Problem, denn bis spätestens 15.02.2026 werden die sog. „Wahlbenachrichtigungen“ an alle Wahlberechtigten im Gemeindegebiet zugestellt (=> Einwurf in den Briefkasten der Meldeadresse).
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen haben Sie dann folgende Möglichkeiten:
- Einfach per QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung (=> abscannen z. B. mit dem Smartphone; Sie werden automatisch auf die Antragsseite geleitet) ODER
- via Internet einen Wahlschein anfordern unter folgendem Link: tuerkenfeld.de/buergerservice-online ODER
- Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung händisch ausfüllen und unterschreiben. Bitte senden Sie den Antrag dann entweder per Post an das Rathaus oder werfen Sie den Antrag in unseren Briefkasten.
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen sofort benötigen: Sie können die Briefwahlunterlagen ab Montag, 16. Februar 2026, persönlich abholen. Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und ins Bürgerbüro kommen (um Terminvereinbarung wird gebeten).
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann i.d.R. spätestens 4 Tage später zugestellt. Im Kuvert finden Sie dann auch alle Informationen für das weitere Procedere.
Online-Anträge auf Briefwahl können nur bis zum 01.03.2026, 23:59 Uhr beantragt werden.
Persönliche Anträge können noch bis zum 06.03.2026 um 12:00 Uhr entgegen genommen werden.
In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) können Wahlscheine noch bis zum Wahlsonntag 15:00 Uhr angefordert werden.
Alle Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 08.03.2026 um 18:00 Uhr bei der Gemeinde Türkenfeld, Schloßweg 2, eingeschmissen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter 08193/9307-17 oder 08193/9307-24.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Am 26. Januar 2026 beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Wenn Sie wahlberechtigt sind und bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie umgehend beim Wahlamt nach.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge für die Landrats- und Kreistagswahl sind bei der Wahlleitung für die Landkreiswahlen im Landratsamt Fürstenfeldbruck schriftlich einzureichen, Wahlvorschläge für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen bei der Gemeindewahlleitung.