Beurkundung einer Geburt
Das Standesamt Türkenfeld beurkundet die Geburt eines Kindes, welches im Gemeindegebiet Türkenfeld geboren wurde.
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Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen. Die persönliche Geburtsanzeige erfolgt durch einen sorgeberechtigten Elternteil oder falls diese daran gehindert sind, von jeder anderen Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Vorzulegende Unterlagen
- Ausweis der anzeigenden Person
- vollständig ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige der Hebamme
- Ausweise der Eltern
- Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister der Eltern
- wenn Eltern miteinander verheiratet: Eheurkunde mit Nachweis der Namensführung oder aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- bei Auslandsbeteiligung: Aufenthaltstitel
- wenn Eltern nicht miteinander verheiratet: beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter, beglaubigte Abschrift der Sorgerechtserklärung
Die Nachforderung weiterer Dokumente im Einzelfall bleibt vorbehalten.
Kosten
Anzeige: gebührenfrei
Geburtsurkunde: 12,00 €
Ansprechpartner
Frau Matthes 08193/930712
Frau Jung 08193/930724