Wartezeiten ade:

Wartezeiten ade: Termin vereinbaren (siehe Button im Header)! Bürgerfreundlichkeit ist uns wichtig! Um Wartezeiten im Bürgerbüro, im Bauamt bzw. der Gemeinde-Kasse zu vermeiden, bitten wir vor JEDEM Besuch um Terminvereinbarung. Wir freuen uns, wenn Sie auch weiterhin eine Maske tragen.

Türkenfeld ist "Gigabit-Region"

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Auszeichnung 
für kommunale IT-Sicherheit

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Wappen Gemeinde Türkenfeld

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 gem. §§ 195, 196, BauGB, § 12 BayGaV, ImmoWertV §§ 13 bis 17

Die Aufstellung über die gemäß § 12 (2) GutachterausschussV ermittelten Bodenrichtwerte wird auf der Homepage der Gemeinde Türkenfeld einen Monat lang veröffentlicht in der Zeit vom 16. Juni 2026  bis  17. Juli 2026

Ebenso liegt sie in dieser Zeit zur Einsichtnahme in der Gemeinde Türkenfeld, Schloßweg 2, Zimmer Nr. 2, Erdgeschoss, innerhalb der allg. Dienststunden öffentlich aus.

Anzumerken ist, dass es sich hierbei nicht um eine amtliche Bodenrichtwertauskunft handelt.

Diese erhalten Sie auf Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses https://forms.lra-ffb.de/frontend-server/form/provide/3355/ oder über die Internetseite https://www.boris-bayern.de/.

Nach erfolgreicher Registrierung kann diese dort direkt über das Internet als PDF abgerufen werden.

Eine Bodenrichtwertauskunft ist gebührenpflichtig und kostet 35 €. Grundlage hierfür bildet das Kostengesetz und Kostenverzeichnis (Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 vom 01.07.2012).