Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 gem. §§ 195, 196, BauGB, § 12 BayGaV, ImmoWertV §§ 13 bis 17
Die Aufstellung über die gemäß § 12 (2) GutachterausschussV ermittelten Bodenrichtwerte wird auf der Homepage der Gemeinde Türkenfeld einen Monat lang veröffentlicht in der Zeit vom 16. Juni 2026 bis 17. Juli 2026
Ebenso liegt sie in dieser Zeit zur Einsichtnahme in der Gemeinde Türkenfeld, Schloßweg 2, Zimmer Nr. 2, Erdgeschoss, innerhalb der allg. Dienststunden öffentlich aus.
Anzumerken ist, dass es sich hierbei nicht um eine amtliche Bodenrichtwertauskunft handelt.
Diese erhalten Sie auf Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses https://forms.lra-ffb.de/frontend-server/form/provide/3355/ oder über die Internetseite https://www.boris-bayern.de/.
Nach erfolgreicher Registrierung kann diese dort direkt über das Internet als PDF abgerufen werden.
Eine Bodenrichtwertauskunft ist gebührenpflichtig und kostet 35 €. Grundlage hierfür bildet das Kostengesetz und Kostenverzeichnis (Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 vom 01.07.2012).