Ab sofort können Bauanträge nicht mehr bei der Gemeinde eingereicht werden. Bauaufsichtliche Anträge (Bauanträge, Voranfragen, Abweichungsanträge, Anträge auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis usw.) sind direkt beim Landratsamt Fürstenfeldbruck einzureichen.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat beim Staatsministerium für Wohnen Bau und Verkehr den Beitritt zur Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung – DBauV) zum 01.10.2022 beantragt.
Für Bauherren, Planer und Antragsteller bedeutet das, dass alle baurechtlichen Anträge ab dem 01.10.2022 beim Landratsamt Fürstenfeldbruck einzureichen sind.
Über das BayernPortal ist es möglich, dass die Ersteller der Bauvorlagen, die mit einer Bayern-ID ausgestattet sind, den Antrag und die dazugehörigen Daten direkt in die Software des Bauamtes übergeben können. Der Online-Zugang zur digitalen Einreichung von Antragsunterlagen ist seit dem 1. Oktober auf dem Internetauftritt des Landratsamtes unter Bau & Umwelt – Bauamt – Bauverwaltung Online zu finden bzw. unter www.lra-ffb.de/bauverwaltung-online.
Die digitalen Serviceangebote sind für die am Verfahren Beteiligten leicht in der Anwendung, bedeuten ein hohes Maß an Transparenz und sollen mittelfristig zu einer Beschleunigung der Verfahren führen. Bauanträge können aber weiterhin noch in gewohnter Weise in Papierform und den bekannten Bauantragsmappen eingereicht werden.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Abgabe von sämtlichen baurechtlichen Anträgen. Seit dem 01.10.2022 müssen alle Bauanträge – egal ob digital oder analog – beim Landratsamt eingereicht werden:
Digital durch den Planfertiger über das BayernPortal, analog per Post, als Einwurf in den Briefkasten des Landratsamtes oder durch Abgabe im Bürgerservice-Zentrum des Landratsamtes.