Sondervermögen: Finanzspritze für die Bahnhofstraße
Das vom Bund aufgelegte Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro soll für Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaziele verwendet werden. Da ein nicht unerheblicher Teil öffentlicher Investitionen von den Kommunen zu stemmen ist, fließt ein Teil der Bundesmittel direkt an die Gemeinden, Städte und Landkreise. Türkenfeld stehen in einer ersten Tranche 440 000 Euro zu.
Das Geld wird nicht als Vorabpauschale ausgezahlt, sondern kann erst bei der Umsetzung konkreter Investitionsprojekte abgerufen werden. Förderfähig sind beispielsweise Baumaßnahmen, nicht aber Personalkosten, laufender Betrieb oder reine Instandhaltungsmaßnahmen.
Türkenfeld hat sich entschlossen, die Mittel für den laufenden Ausbau der Bahnhofstraße (Bauabschnitt II) zu verwenden. Das Projekt erfüllt alle erforderlichen Kriterien. Da es bereits läuft, kann der entsprechende Antrag ohne Zeitverzug gestellt und mit Planunterlagen und Kostenberechnungen hinterlegt werden. So könnten die Bundesmittel bereits zum Ende des dritten Quartals eintreffen.
Die Förderung, die Türkenfeld über das Amt für Ländliche Entwicklung vom Freistaat für den Ausbau der Bahnhofstraße erhält, wird durch die Bundesmittel nicht beeinträchtigt. Außerdem vermeidet die Gemeinde durch den zügigen Abruf der Mittel, dass diese durch die Inflation an Wert verlieren. Zudem entsteht ein Zinsvorteil. In den kommenden Jahren ist mit weiteren Zuweisungen aus dem Sondervermögen zu rechnen.