Seeblickstraße Zankenhausen / Einbeziehungssatzung beschlossen
Die Einbeziehungssatzung für zwei Grundstücke an der Seeblickstraße in Zankenhausen ist vom Gemeinderat beschlossen worden. Damit ist ein mehrjähriges Verfahren abgeschlossen. Auf den Grundstücken darf nun gebaut werden. Denkbar sind zwei Baukörper in versetzter Anordnung. Wirksam werden kann die Einbeziehungssatzung allerdings nur, wenn die Grundstückseigentümer eine Kostenerstattungsvereinbarung mit einem geeigneten Erschließungsträger abschließen. So ist sichergestellt, dass die Gemeinde nicht für Infrastruktur- oder Erschließungsmaßnahmen herangezogen werden kann.