Wartezeiten ade:

Wartezeiten ade: Termin vereinbaren (siehe Button im Header)! Bürgerfreundlichkeit ist uns wichtig! Um Wartezeiten im Bürgerbüro, im Bauamt bzw. der Gemeinde-Kasse zu vermeiden, bitten wir vor JEDEM Besuch um Terminvereinbarung. Wir freuen uns, wenn Sie auch weiterhin eine Maske tragen.

Türkenfeld ist "Gigabit-Region"

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Informationen und Zuständigkeiten bei Fragen und Einwänden zur Grundsteuer

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in zwei Schritten:

Schritt 1: Finanzamt Fürstenfeldbruck

  • Das Finanzamt legt den sogenannten Messbetrag fest.
  • Die Gemeinde Türkenfeld hat keinen Einfluss auf die vom Finanzamt festgelegten Messbeträge.

Schritt 2: Gemeinde Türkenfeld

  • Die Gemeinde erstellt auf Grundlage der vom Finanzamt übermittelten Daten den Grundsteuerbescheid und versendet die Zahlungsaufforderung.

Wichtige Hinweise:

  • Änderungen der Grundsteuer können nur erfolgen, wenn das Finanzamt einen neuen Messbetragsbescheid erlässt.
  • Die Gemeinde Türkenfeld ist verpflichtet, die vom Finanzamt festgelegten Messbeträge umzusetzen, auch wenn diese möglicherweise fehlerhaft sind.
  • Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde hat keine Auswirkung auf die Höhe der Grundsteuer, da die Festlegung des Messbetrags ausschließlich in der Zuständigkeit des Finanzamts liegt.

Wenn Sie Zweifel an der Höhe des Messbetrags oder der Grundsteuer haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Fürstenfeldbruck. Um Ihnen die Kontaktaufnahme zu erleichtern, legen wir diesem Schreiben ein entsprechendes Formular bei, das uns vom Finanzamt zur Verfügung gestellt wurde.

Wir bitten Sie, in diesem Zusammenhang von Anfragen an die Gemeinde abzusehen, da wir die Höhe der Grundsteuer nicht beeinflussen können

Bürgerinformation zu den ab 1. Januar 2025 geltenden Grundsteuer-Hebesätzen in der Gemeinde Türkenfeld

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Türkenfeld ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke). Der Satz wird von bisher 300 Prozentpunkten auf 360 Prozentpunkte angehoben. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) bleibt unverändert bei 300 Prozentpunkten. Die neue Grundsteuersatzung wurde vom Gemeinderat beschlossen und trat am 1. Januar 2025 in Kraft.

Warum wird die Grundsteuer B – unabhängig von der Grundsteuer-Reform - erhöht?
Die Grundsteuer steigt, anders als andere Steuerarten oder Preise, nicht automatisch bzw. inflationsbedingt zwangsläufig . Die letzte Anpassung der Hebesätze in Türkenfeld war im Jahr 2011. Seitdem hat die Gemeinde aus der Grundsteuer jährlich etwa 330.000 Euro eingenommen – einer der niedrigsten Werte im Landkreis. Die Kosten der Gemeinde sind jedoch stark gestiegen, insbesondere durch die Kreisumlage, die Türkenfeld an den Landkreis zahlen muss. Seit 2018 hat sich die Kreisumlage um 50 Prozent erhöht. Im Jahr 2022 musste Türkenfeld 2,6 Millionen Euro an den Landkreis abführen, im Jahr 2025 werden es rund 3 Millionen Euro sein. Dieses Geld wird für Aufgaben wie weiterführende Schulen, Kreisstraßen und z. B. die Kreisklinik verwendet. Ohne die Erhöhung der Grundsteuer kann die Gemeinde die steigenden Ausgaben nicht mehr decken. Diese Anpassung ist deshalb notwendig, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen.

Warum erfolgt die Erhöhung jetzt?
Die Kämmerei hat bereits 2023 darauf hingewiesen, dass zusätzliche planbare Einnahmen nötig sind, um den Verwaltungshaushalt dauerhaft zu finanzieren. Ursprünglich war eine Erhöhung für 2024 geplant, aber der Gemeinderat wollte bewusst den Bürgerinnen und Bürgern in der damaligen Hoch-Inflationsphase keine zusätzlichen Belastungen auferlegen.

Grundsteuer-Reform: 
Warum ändert sich für manche mehr, für andere weniger (oder nichts)?
Die Reform hat neue Berechnungsgrundlagen eingeführt, die zu geänderten Messbeträgen führen – diese werden vom Finanzamt festgesetzt, nicht von der Gemeinde. Für Türkenfeld gilt:

  • Für etwa die Hälfte der Steuerpflichtigen (insbesondere Eigentümer großer bebauter Grundstücke) steigen die Messbeträge.
  • Für die andere Hälfte bleiben die Messbeträge gleich oder sinken sogar.

Der neue Hebesatz der Grundsteuer B wurde so gewählt, dass er der Gemeinde die nötigen Einnahmen sichert, die Bürger aber möglichst nicht übermäßig belastet. Die Gemeinde nimmt nur so viel, wie sie tatsächlich braucht!

Weitere Informationen
Detaillierte Zahlen und Fakten zur Grundsteuererhöhung finden Sie in der Sitzungsvorlage für die Gemeinderatssitzung vom Oktober 2024. Diese ist online verfügbar.