Information zur Ablesung der Wasserzählerstände / Verwirrung aufgrund angepasster Abrechnungsperiode
Im Zusammenhang mit den Aufforderungen zur Meldung der Wasserzählerstände möchten wir folgende Hinweise geben:
Der Gemeinderat hat auf Wünsche aus der Bürgerschaft reagiert und die Abrechnungsperiode für Wassergebühren geändert. Seit 2024 entspricht der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Bis 2023 galt eine Abrechnungsperiode vom 1. April bis zum 31. März, die nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmte. Das sorgte insbesondere bei der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für Mietwohnungen oft für Probleme.
Durch die Umstellung im Jahr 2024 ist der Vorjahresverbrauch, der auf Ihrer Ablesekarte angegeben ist, kürzer als üblich – nämlich nur für neun Monate. Das kann zu Verwirrung führen, da der aktuelle Verbrauch im Vergleich dazu oft höher erscheint. Dies liegt ausschließlich daran, dass der Vorjahreswert auf neun Monate begrenzt ist, während der aktuelle Verbrauch zwölf Monate umfasst.
Ab dem Jahr 2026 werden die Vorjahreswerte wieder einen vollen Jahreszeitraum abdecken und direkte Vergleiche erleichtern.