Für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgung erhebt die Gemeinde von Haus- und Grundstücksbesitzern einen einmaligen Beitrag, um den Investitionsaufwand zu decken. Im Rahmen einer Globalkalkulation wurden diese Beiträge im vergangenen Jahr neu berechnet und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) entsprechend geändert.
Grundlage der Berechnung sind die gesamten Investitionskosten sowie die Bezugsflächen, wobei diese in Grundstücks- und Geschossflächen aufgeteilt werden. In der geänderten Satzung sollte der umlegungsfähige Herstellungsaufwand wie bisher zu 30 Prozent auf die Grundstücks- und zu 70 Prozent auf die Geschossflächen umgelegt werden. Daraus ergaben sich Beitragssätze von 1,74 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 4,70 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche.
Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung hat sich nun herausgestellt, dass zwar der umlagefähige Herstellungsaufwand richtig berechnet worden war, er dann aber durch das beauftragte externe Büro bei der Berechnung der Beitragssätze falsch übernommen wurde. Statt 30 und 70 Prozent legte das Büro 45 und 55 Prozent zugrunde.
Die Gemeinde hat die Berechnungen inzwischen korrigiert und die Satzung entsprechend geändert. Die Beiträge belaufen sich nun auf 1,16 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 5,99 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche. Wohlgemerkt, es geht hierbei nur um die einmaligen Herstellungsbeiträge. An den für die breite Bürgerschaft relevanten Wassergebühren – also dem Preis pro Kubikmeter Wasser – ändert sich nichts.