Aufgrund der angespannten Lage am Immobilienmarkt hat der Gemeinderat im Jahr 2018 einstimmig den sog. „Bauland-Grundsatzbeschluss“ gefasst. Dem Beschluss folgend, will die Gemeinde Eigentumsanteile an bisher nicht bebauten Grundstücken erwerben und diese dann über Einheimischen-Modelle der Bevölkerung zugänglich machen.
Nachdem der Bedarf an Wohnraum ungebrochen ist, hat der neu gewählten Gemeinderat bereits in seiner ersten regulären Sitzung einen Ankaufsbeschluss für eine in Frage kommende Fläche in der Ortsmitte gefasst. Nach Abschluss der notwendigen Verhandlungen haben Bürgermeister Emanuel Staffler und die Grundstückseigentümer am 26.10.2020 einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Mit diesem erwirbt die Gemeinde einen hälftigen Eigentumsanteil (entspricht circa 6.250 m²) an Flurnummer 1375 (Gemarkung Türkenfeld) sowie einer möglichen Zufahrt. Teil des Vertrags ist auch der hälftige Ankauf einer möglichen Ausgleichsfläche. Die bislang unbebaute Fläche befindet sich im Herzen der Gemeinde (zwischen Bahnhofstraße und Aresingerstraße) und ist im Flächennutzungsplan für eine Entwicklung vorgesehen.
Bürgermeister und Verwaltung werden nun in enger Abstimmung mit dem Gemeinderat und den Grundstückseigentümer die weiteren Verfahrensschritte in die Wege leiten bzw. dem Gemeinderat die notwendigen Beschlussvorschläge zur Entscheidung vorlegen. Ein gutes Miteinander aller Beteiligten erscheint unerlässlich, weshalb auch Formate der Bürger- und Nachbarschaftsbeteiligung eine wichtige Rolle spielen werden.
Vsl. Ende 2021 wird ein Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger starten, um eine erste unverbindliche Interessenten-Liste für das Einheimischen-Modell zusammen zu stellen.
Nachrichtlich: Der Gemeinderat arbeitet parallel an einem weiteren Grundstücksankauf im Gemeindegebiet. Ziel des Gemeinderats ist es, für alle Wohnformen (Geschosswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Doppelhäuser, Einzelhäuser) geeignete Flächen zu entwickeln und so ein nachhaltig funktionierendes Steuerungs-Instrument an der Hand zu haben. Eine wichtige Richtschnur dabei ist der neu aufgestellte Flächennutzungsplan.