Gemeinde übernimmt Winterdienst auf Gehwegen / Satzung angepasst
Im Januar hat der Gemeinderat beschlossen, dass künftig die Gemeinde – und nicht mehr die Grundstückseigentümer – die winterlichen Räum- und Streuarbeiten auf den Gehwegen übernimmt. Nun wurde die Regelung in die entsprechende Satzung (Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter) aufgenommen.
Dort heißt es jetzt in §10, Absatz 3: „Im Gemeindebereich Türkenfeld und im Ortsteil Zankenhausen übernimmt die Gemeinde die Sicherungsarbeiten … auf den Gehbahnen, soweit ihr dies möglich ist. Die Sicherungspflicht der Vorder- und Hinterlieger tritt insoweit zurück und lebt nur dann auf, wenn die Gemeinde die Arbeiten nicht oder nicht rechtzeitig durchführen kann.“ Gemeint ist, dass der Service nicht erbracht werden kann, wenn überhängende Hecken, geparkte Fahrzeuge oder achtlos abgestellte Mülltonnen den Gehweg blockieren.