Die Gemeinde hat sich intensiv bemüht, für weiter in der Vergangenheit liegende Aufwände im Zusammenhang mit der Planung der Ertüchtigung der Bahnhofstraße staatliche Erstattungen gem. KAG zu bekommen. Zur großen Freude der Verantwortlichen wurde mit Bescheid vom 13.9.22 durch die Regierung von Oberbayern mitgeteilt, dass mit einer Zahlung von 21.537,66 EUR gerechnet werden kann. Damit ist auch die letzte in diesem Kontext gemachte Anmerkung der örtl. Rechnungsprüfung abgearbeitet. Großer Dank gilt ausdrücklich GL Renate Mang, die sich hier intensiv in die Materie eingearbeitet und so die Zahlung erst möglich gemacht hat.
Beitrag veröffentlicht am 28.09.2022