Erschließungsbeitragssatzung / Neufassung beschlossen
Der Gemeinderat hat den Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung beschlossen. Die alte Satzung stammte aus dem Jahr 1991. Sie entsprach nicht mehr den heute geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und erfüllte nicht mehr die Anforderungen an eine rechtskonforme Satzung. Deshalb wurde sie auf der Basis der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags überarbeitet und an Türkenfelder Gegebenheiten angepasst. Dabei wurde besonders auf die rechtssichere Formulierung der Tatbestände, der Kostenermittlung sowie der Beitragsverteilung geachtet, um künftig bei der Erhebung von Erschließungsbeiträge rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.