Einbeziehungssatzung Seeblickstraße-Zankenhausen wird öffentlich ausgelegt / Geltungsbereich erweitert
Die Einbeziehungssatzung Seeblickstraße-Zankenhausen geht in die öffentliche Auslegung. Behörden, Bürger und Träger öffentlicher Belange können zu dem Vorhaben nun Stellungnahmen und Anregungen abgeben. Im Zuge des Auslegungsbeschlusses stimmte der Gemeinderat einer Erweiterung des Geltungsbereichs zu. Demnach gilt die Einbeziehungssatzung nun für das Grundstück Flurnummer 132/2 sowie für ein Teilstück der Flurnummer 132.
Im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke bereits als Bauflächen dargestellt. Mit einem städtebaulichen Vertrag will die Gemeinde jedoch sicherstellen, dass sie bei einer möglichen Bebauung für keinerlei Infrastruktur- oder Erschließungsmaßnahmen herangezogen werden kann. Auch die Kosten für die Aufstellung der Einbeziehungssatzung und die notwendigen Planungsleistungen trägt der Grundstückseigentümer.