BÜRGERINFORMATION ZUR WASSER- BZW. ABWASSER-ABRECHNUNG SOWIE ZUR BERECHNUNG DER VORAUSZAHLUNGEN
Anpassung des Abrechnungszeitraums für Wassergebühren führte 2024 zu niedrigeren Vorauszahlungen – Nachzahlungen mit der Schlussabrechnung
Der Gemeinderat hat auf Anregungen aus der Bürgerschaft reagiert und den Abrechnungszeitraum für Wassergebühren angepasst. Seit 2024 entspricht dieser dem Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Zuvor galt ein Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März, was insbesondere bei der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für Mietwohnungen häufig zu Problemen führte. Durch die Umstellung im Jahr 2024 war der Vorjahres-Referenzverbrauch (also der Wert für 2023), der auch auf Ihrer Ablesekarte angegeben ist, niedriger als üblich – da nur neun statt zwölf Monate erfasst wurden. Da sich die Abschlagszahlungen auf den Vorjahresverbrauch beziehen, waren die im Jahr 2024 gezahlten Vorausbeträge daher geringer als sonst. Dies führt dazu, dass mit der Jahresendabrechnung 2024 eine Nachzahlung erforderlich wird. Mit dieser Endabrechnung ist die Umstellung abgeschlossen.
Angepasste Wassergebühr ab 01.01.2025 – Auswirkungen auf die Vorauszahlungen
Wie bereits im Sommer 2024 kommuniziert, gelten ab dem 1. Januar 2025 neue Wassergebühren:
- Der Preis pro Kubikmeter Wasser steigt von 2,29 Euro auf 3,35 Euro.
- Die jährliche Grundgebühr (für einen Standard-Haushalt) erhöht sich von 26 Euro auf 95 Euro.
- Diese Gebühren gelten für den Zeitraum 2025 bis 2028.
Die Anpassung wurde notwendig, da der bisherige Kalkulationszeitraum Ende 2024 ausläuft. Gesetzlich ist die Gemeinde verpflichtet, die Wasser- und Abwasserversorgung kostendeckend zu betreiben – es dürfen weder Gewinne noch dauerhafte Verluste entstehen.
Gründe für die Gebührenanpassung:
- Steigende Betriebskosten: Energie- und Personalkosten sind deutlich gestiegen.
- Mehr Rohrbrüche: Die Anzahl der Leitungsdefekte hat deutlich zugenommen.
- Höhere Kosten für 24-Stunden-Bereitschaft: Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck, die den 24-Stunden-Betrieb gewährleisten, mussten ihre Preise ebenfalls anheben.
- Laufende Sanierungen: Bewusst werden Wasserleitungen schrittweise erneuert bzw. ausgetauscht. Die Kosten im Leitungsbau sind immens gestiegen. Beispielsweise kostet allein der Austausch der Wasserleitung in der Bahnhofstraße im Jahr 2025 vsl. ~750.000 EUR.
- Beteiligung an Investitionen: Türkenfeld bezieht sein Trinkwasser vom Wasserwerk Grafrath und muss sich an den dortigen Modernisierungsmaßnahmen finanziell beteiligen.
Warum wird die Grundgebühr stärker erhöht als die Verbrauchsgebühr?
Der größte Kostenanstieg betrifft die verbrauchsunabhängigen „Eh-da-Kosten“ – also die allgemeine Vorhaltung der Wasserversorgung. Daher wird die Grundgebühr deutlicher angehoben, um die Versorgungs-sicherheit für alle Haushalte zu gewährleisten.
Übrigens: Interessanterweise bleibt der Wasserverbrauch insgesamt relativ stabil oder geht leicht zurück. Das zeigt, dass viele Haushalte bewusst mit Trinkwasser umgehen. Dennoch sind die hohen Grund-Betriebskosten unabhängig vom Verbrauch zu sehen und müssen über eine faire Gebührenstruktur gedeckt werden.
Wir wissen um die schmerzenden Belastungen; im Sinne einer funktionierenden Versorgungsinfrastruktur hat der Gemeinderat aber keine andere Wahl und muss auf aktuelle Preisentwicklungen reagieren.