Bürgerinformation zu den ab 1. Januar 2025 geltenden Grundsteuer-Hebesätzen in der Gemeinde Türkenfeld
Ab dem kommenden Jahr gilt in Türkenfeld ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer B (= bebaute bzw. bebaubare Grundstücke). Er beträgt dann 360 Prozentpunkte (bisher: 300 Prozentpunkte). Für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) bleibt der Hebesatz unverändert bei 300 Prozentpunkten. Die neue Grundsteuersatzung wurde vom Gemeinderat mehrheitlich verabschiedet und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Warum ist die Erhöhung unumgänglich?
Anders als andere Steuerarten (und z. B. die Inflation i. S. von Preisen, …) steigt die Grundsteuer nicht automatisch. Die letzte Anpassung der Hebesätze erfolgte in Türkenfeld im Jahr 2011. Seitdem lag das Grundsteueraufkommen, das einen wichtigen Teil der gemeindlichen Einnahmen ausmacht, konstant bei rund 330 000 Euro. Im Vergleich mit anderen Kommunen war die Grundsteuer B in Türkenfeld die zweitniedrigste im gesamten Landkreis. Aufgrund der bekanntermaßen stark angewachsenen Kosten für Energie, Personal & Co., vor allem aber wegen der stark gestiegenen und weiter steigenden Kreisumlage kommen die allermeisten Kommunen nicht umhin, ihr Grundsteueraufkommen zu erhöhen. Das gilt auch für Türkenfeld. Seit 2018 ist die Kreisumlage um 50 Prozent gestiegen. Im vergangenen Jahr musste die Gemeinde 2,6 Millionen Euro an den Landkreis abführen, heuer sind es über 2,8 Millionen Euro. Der Landkreis finanziert damit überörtliche Aufgaben, darunter Bau und Unterhalt von weiterführenden Schulen, Kreisstraßen und der Kreisklinik.
Warum erfolgt die Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt?
In Türkenfeld hat die Kämmerei bereits 2023 darauf hingewiesen, dass es ab 2025 notwendig sein werde, die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushalts mit zusätzlichen planbaren Einnahmen zu flankieren. Seinerzeit war eine Anhebung der Grundsteuer bereits für 2024 in der Diskussion. Letztlich wollte der Gemeinderat in der damaligen Hoch-Inflationsphase den Bürgerinnen und Bürgern aber keine weiteren Belastungen zumuten. Außerdem sollten die Auswirkungen der durch das Bundesverfassungsgericht veranlassten Grundsteuerreform abgewartet werden.
Viel war in diesem Zusammenhang von Aufkommensneutralität die Rede – ein missverständliches Versprechen der „großen Politik“, das nun nachvollziehbarerweise zu Irritation in der Bürgerschaft führt. Tatsächlich aber konnte nie davon ausgegangen werden, dass sich für den einzelnen Grundsteuerpflichtigen nichts ändert – das ist wegen der neuen Berechnungsgrundlagen gar nicht möglich. Diese führen zu neuen Messbeträgen, die von den Finanzämtern errechnet werden und auf die die Gemeinde keinen Einfluss hat.
Die Messbeträge steigen vor allem für die Eigentümer großer bebauter Grundstücke. In Türkenfeld betrifft das etwa die Hälfte der Grundsteuerpflichtigen. Für die andere Hälfte bleiben die Messbeträge gleich oder sinken sogar. Unter diesen Umständen war eine Gerechtigkeit – im Sinne absolut gleich verteilter Be- oder Entlastungen der Steuerpflichtigen – nicht zu erreichen. Die Gemeinde hat den neuen Hebesatz der Grundsteuer B so festgelegt, dass er weiter einen wichtigen Beitrag zum Verwaltungshaushalt leistet, die Bürgerschaft aber hoffentlich auch nicht finanziell überfordert. Anders gesagt: Die Gemeinde nimmt nicht mehr, als sie tatsächlich braucht. Das gilt auch im Vergleich mit anderen Kommunen. Mit 360 Prozentpunkten liegt Türkenfeld im Landkreisdurchschnitt.
Detaillierte Informationen finden sich in der Sitzungsvorlage, die dem Gemeinderat für die Oktober-Sitzung 2025 ausgereicht wurde (siehe Link bzw. unten).
Sitzungsvorlage Gemeinderat Oktober 2024