Wartezeiten ade:

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Bestattungswesen wird neu geregelt / Gemeinde übernimmt Trägerschaft des Friedhofs / Dank an die Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt 

Die Gemeinde wird zum 1. Januar 2024 den kirchlichen Friedhof übernehmen. Dies geschieht auf Wunsch der katholischen Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt und wurde daraufhin vom Gemeinderat beschlossen. Im Oktober waren Vertreter der Kirchenstiftung an Bürgermeister Emanuel Staffler herangetreten und hatten darum gebeten, die Friedhofsverwaltung an die Gemeinde übergeben zu dürfen. Hintergrund ist, dass die Kirchenstiftung ab dem kommenden Jahr nicht mehr über die notwendigen personellen Ressourcen verfügt, diese bisher ehrenamtlich geleistete Arbeit fortzuführen. Die Bestattung der Gemeindebürger sicherzustellen und die dafür notwendigen Einrichtungen vorzuhalten, ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Von daher ist die Übernahme des Friedhofs alternativlos. In den meisten Gemeinden in der Region ist es längst so, dass das Bestattungswesen Sache des Rathauses und nicht mehr Aufgabe der Kirche ist. „Ich bin den bisher Aktiven der Kirchenverwaltung sehr dankbar, dass sie die Arbeit rund um den Friedhof über Generationen hinweg in so engagierter Weise geleistet haben“, sagt Bürgermeister Staffler. „Die Gemeinde wird die Arbeit als ebenso solider Träger fortsetzen. Es ist uns ein Anliegen, dass unsere verstorbenen Mitbürger weiterhin eine letzte Heimat im Herzen unseres Ortes finden.“ Für die Gemeindeverwaltung bedeutet dies allerdings eine Fülle zusätzlicher Aufgaben. Dazu gehören die Vergabe und Verwaltung der Grabstellen sowie Grünanlagenpflege und Winterdienst, Baum- und Strauchschnitt, Instandhaltung und Weiterentwicklung des Friedhofs inklusive der Integration neuer Bestattungsformen, sollten diese von der Bürgerschaft gewünscht sein. Die Benutzung des Friedhofs wird über eine neu erlassene Friedhofs- und Gebührensatzung geregelt. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass kommunale Bestattungseinrichtungen kostendeckend betrieben werden müssen. Ebenso wie im Bereich Wasser und Abwasser, dürfen weder Gewinne erwirtschaftet noch Verluste gemacht werden, die dann vom Gemeindehaushalt getragen werden müssten. Insofern ist ein deutlicher Anstieg der Grabgebühren nicht zu vermeiden. Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Friedhof ist ab 1. Januar 2024 die Gemeinde. Die ab dann geltende Friedhofs- und Gebührensatzung ist unter www.tuerkenfeld.de abrufbar bzw. wird in den Amtstafeln und auf dem Friedhofsgelände veröffentlicht. Die ab 01. Januar 2024 geltenden Gebühren findet sich im Anhang. Wichtig: Der Friedhof Zankenhausen ist von der Neuregelung NICHT betroffen! Für die Gemeinde: Emanuel Staffler, Erster Bürgermeister Für die Kirchenstiftung: Rainer Fischer, Kirchenpfleger