Bebauungsplan Echinger Wegäcker / Befreiung von Mindestgrundstücksgröße erteilt
Der Gemeinderat hat einer beantragten Befreiung von der Mindestgrundstücksgröße im Gebiet des Bebauungsplans Echinger Wegäcker zugestimmt. Auf der fraglichen Fläche sollen ein Einfamilien- und ein Doppelhaus entstehen, genehmigte Baupläne liegen vor.
Dass bereits vor Baubeginn eine Realteilung angestrebt wird, liegt an der verschärften Kreditvergabe- und Sicherungspraxis mancher Banken. Diese legen Wert darauf, Grundschulden explizit einer Einheit zuordnen zu können. Gemeinschaftliches Grundstückseigentum kann somit hinderlich bei der Finanzierung eines privaten Bauvorhabens sein.
Die Befreiung von der Mindestgrundstücksgröße, die im Bebauungsplan mit 450 Meter festgesetzt ist, beinhaltet keine Ausweitung des Baurechts.