Anpassung der Plakatierverordnung / Wahlwerbung im öffentlichen Raum / Anzahl der erlaubten Plakate wird auf zehn erhöht
Im vergangenen Jahr hatte die Gemeinde die zulässige Anzahl an Wahlplakaten im öffentlichen Raum stark begrenzt. Zugelassen wurden nur noch sechs Plakate pro politische Partei und zugelassener Wählergruppe. Nach der Europawahl in diesem Jahr sollte die Regelung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Das ist nun geschehen. Resultat: Künftig wird Wahlwerbung wieder in etwas größerem Umfang möglich sein. Pro Partei oder Wählergruppe dürfen zehn Plakate aufgehängt werden. Auf diese Weise soll auch in den Ortsteilen für eine größere Sichtbarkeit der Bewerber gesorgt werden.