Echinger Wegäcker / Drei neue Bebauungspläne beschlossen / Vorgaben für Nachverdichtung gelockert
Der eigens für eine Änderung des Bebauungsplans Echinger Wegäcker gegründete Ausschuss des Gemeinderats hat seine Arbeit abgeschlossen. Der große Geltungsbereich wurde aufgeteilt in drei Teile. Die drei neuen Bebauungspläne „Sudetenstraße“, „Zwischen Donauschwabenstraße und Richard-Wagner-Straße“ und „Zwischen Ammerseestraße und Germanenstraße“ ersetzen als eigenständige Bebauungspläne den bisherigen Bebauungsplan Echinger Wegäcker, dessen Regelungen aus heutiger Sicht zu restriktiv waren.
Die neuen Bebauungspläne schreiben keine Mindestgrundstücksgröße mehr vor und enthalten auch keine Beschränkungen der zulässigen Wohnungen pro Gebäude. Die Grundflächenzahl wurde von 0,23 auf 0,26 erhöht.
Für Bereiche im Hinterland mit Beschränkung der Wohnungen gilt weiterhin, dass eine Wohnung pro Wohngebäude errichtet werden darf. Jedoch besteht eine Ausnahmeregelung für Zwei-Familien-Wohnhäuser.
Die maximal zulässigen Wand- und Firsthöhen bleiben bei 6,5 beziehungsweis 10,5 Meter. Überschreitungsmöglichkeiten werden eingeräumt für Grundstücke in Hanglage an der Richard-Wagner-Straße, da hier differenzierte Höhenbezugspunkte gegeben sind.
Entsprechend den vom Gemeinderat übertragenen Kompetenzen hat der Ausschuss die neuen Bebauungspläne als Satzung beschlossen. Eine Nachverdichtung in den Plangebieten wird dadurch erleichtert, was angesichts hoher Grundstückspreise und Baukosten vielen Bürgern entgegenkommt.
Notwendig war die Einsetzung des Ausschusses, weil der Gemeinderat beim Thema „Echinger Wegäcker“ mehrheitlich befangen war. Neun der 17 Mitglieder (16 Gemeinderäte plus Bürgermeister) wohnen selbst im Gebiet des Bebauungsplans oder haben dort nahe Verwandte. Somit waren sie von der Beratung und Beschlussfassung zur Bebauungsplanänderung ausgeschlossen. Die übrigen acht Mitglieder machten zusammen allerdings weniger als die Hälfte des Gremiums aus. Somit war der Gemeinderat nicht beschlussfähig. Die Bildung eines beschließenden Ausschusses war der einzige rechtssichere Weg, das Thema zu bearbeiten.
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