Bürgerinformation: Wichtiger Schritt für Wohnbauprojekt an der Donauschwabenstraße/Zugspitzstraße
Im Zusammenhang mit dem geplanten Wohnbauprojekt an der Ecke Donauschwabenstraße/Zugspitzstraße wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht: Der Gemeinderat hat im Rahmen der Juni-Sitzung 2025 die städtebauliche Grund- und Kostentragungsvereinbarung mit dem Bischöflichen Stuhl der Diözese Augsburg beschlossen. Diese Vereinbarung ist das Ergebnis intensiver Vorarbeiten von lokaler Kirchenverwaltung, Bischöflichem Stuhl und Gemeinde in den letzten Jahren, in denen zahlreiche Aspekte wie die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und die Abstimmung der örtlichen und überörtlichen Interessen geklärt wurden.
Das Areal an der Donauschwabenstraße/Zugspitzstraße ist in den Augen der Gemeinde gut für eine Bebauung geeignet, da es bereits durchgehend von Wohnbebauung umgeben ist. Geplant sind etwa 40 Wohnungen auf dem rund 6.500 m² großen Areal, die dauerhaft im Besitz kirchlicher Institutionen bzw. Rechtsträger bleiben und zu bezahlbaren Konditionen, vermietet werden sollen. In Zeiten zunehmender Wohnungsnot in der Region ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Lösung.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Freispielfläche des Kindergartens Sumsemann, die komplett erhalten bleiben kann. Die geplanten Wohngebäude sollen zudem bewusst „luftig“ angeordnet werden, um eine angenehme Wohnatmosphäre und genügend Freiraum für die Nachbarschaft zu schaffen, wenngleich bewusst auf Mehrfamilienhäuser anstelle einer reinen Einfamilienhaus- bzw. Doppelhausstruktur gesetzt wird.
Geplant ist die Übereignung des Grundstücks vom derzeitigen Eigentümer, der Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Türkenfeld, an den Bischöflichen Stuhl, der wiederum die Wohngebäude durch das St. Ulrichswerk erstellen lässt. Im Gegenzug erhält die Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt anteilig Wohnungen, deren Mieteinkünfte zur nachhaltigen Erhaltung kirchlicher Strukturen vor Ort beitragen sollen.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung wurde der nächste Schritt in der Planungsphase eingeleitet. In einem nun anlaufenden Verfahren werden die Bürgerschaft und insbesondere die betroffenen Nachbarn in den weiteren Planungsprozess eingebunden. Geplant ist die Erstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren und auch die Kosten für erforderliche Erschließungsmaßnahmen werden vom Projektpartner im angemessenen Umfang getragen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass der von der Bundesregierung geplante „Bau-Turbo“ Änderungen sinnvoll erscheinen lässt, wird der Gemeinderat hierüber beraten.