Gemeinde übernimmt ab sofort den Winterdienst auf ausgewiesenen Geh- und Radwegen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
heute darf ich Ihnen eine erfreuliche Nachricht überbringen: Der Gemeinderat hat beschlossen, ab sofort den Winterdienst (Räum- und Streupflicht) auf von der Gemeinde errichteten und ausdrücklich ausgewiesenen Geh- und Radwegen zu übernehmen. Dieses Vorhaben soll die Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhen und gleichzeitig die Anlieger entlasten. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen:
Hintergrund & Beschluss
Anlieger sind laut Verordnung verpflichtet, Gehwege entlang ihrer Grundstücke im Winter zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht wird jedoch nicht immer erfüllt. Besonders älteren oder gesundheitlich beeinträchtigten Personen fällt es oft schwer, die Wege frühzeitig zu räumen.
Um diesem Problem zu begegnen, hat die Gemeinde entschieden, das gemeindliche Räumfahrzeug künftig für die Räum- und Streupflicht auf Geh- und Radwegen einzusetzen. Der zusätzliche zeitliche und finanzielle Aufwand für die Gemeinde ist überschaubar und beläuft sich auf ca. 3.000 EUR pro Jahr.
Vorteile für Gemeinde und Bürger
- Mehr Sicherheit: Fußgänger, darunter Schülerinnen und Schüler sowie Pendler, profitieren von verlässlich geräumten Gehwegen, z. B. Richtung Bahnhof, Schule & Co..
- Entlastung der Anlieger: Besonders für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Anlieger ist dies eine deutliche Erleichterung. Andere freuen sich darüber, nicht mehr selbst zur Schaufel greifen zu müssen.
- Erhöhung der Attraktivität: Sichere Wege könnten mehr Menschen motivieren, Geh- und Radwege zu nutzen – auch in der kalten Jahreszeit.
- Service für die Bürgerschaft: In Zeiten steigender Gebühren und Kosten zeigt die Gemeinde, dass sie bewusst einen wertvollen zusätzlichen Service anbietet.
Spielregeln
Damit die neue Regelung reibungslos funktioniert, gelten folgende Spielregeln:
- Begrenzter Service: Der Winterdienst der Gemeinde gilt ausschließlich für Geh- und Radwege, die von der Gemeinde errichtet und ausdrücklich ausgewiesen wurden.
- Ausnahmen: Kann das gemeindliche Räumfahrzeug nicht eingesetzt werden (z. B. wegen zu schmaler Wege, überhängender Hecken oder geparkter Fahrzeuge), bleibt die Räumpflicht sowie die Haftung für mögliche Schäden beim jeweiligen Anlieger. Bitte achten Sie darum schon im eigenen Interesse darauf, dass keine Fahrzeuge auf oder zu nah am Gehweg stehen. Ebenso sollen keine Mülltonnen, etc. den Gehweg versperren. Ist das der Fall, wird der gemeindliche Service nicht erbracht!
- Kein Freiräumen privater Einfahrten: Grundstückseinfahrten, also der Bereich zwischen Gehweg-Grenze und Straße, bleiben in der Verantwortung der Anlieger.
- Anpassung der Verordnung: Die bestehende Verordnung wird entsprechend überarbeitet und öffentlich bekannt gemacht. Alle anderen Regelungen bleiben unverändert in Kraft.
Im Detail: Folgende Straßen sind von der neuen Regelung eingeschlossen (=> betrifft nur ausgewiesene Geh- und Radwege!)
- Am Brand
- An der Kälberweide
- Am Härtl
- Ammersee Straße
- Aresingerstraße
- Bahnhofstraße
- Beurer Straße
- Duringstraße
- Egerländerstraße
- Geh- und Radweg Türkenfeld ó Zankenhausen mit innerörtlichem Gehweg
- Geltendorfer Straße
- Gollenbergstraße
- Im Duringveld
- Kirchstraße
- Moorenweiser Straße
- Richard-Wagner-Straße
- Römerstraße
- St.-Ottilien-Straße
- Sudetenstraße
- Zankenhausener Straße
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Es grüßt Sie herzlich,
Ihr & Euer
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister