Die Bürgerstiftung des Landkreises Fürstenfeldbruck, die Sparkassen-Stiftung oder die Georg-Kapfer-Stiftung – sie alle sind Beispiele dafür, wie der Stiftungsgedanke auf regionaler Ebene erfolgreich umgesetzt werden kann. Das Gleiche ist auf Gemeindeebene denkbar. Eine „TürkenfeldSTIFTUNG“ könnte für das örtliche Gemeinwesen dauerhaft Gutes tun. Die Überlegungen sind nicht nur theoretischer Natur, denn es gibt in der Gemeinde potentielle Stifter.
An Bürgermeister Staffler wurde von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern der Gedanke herangetragen, ihr (Immobilien)-Vermögen langfristig beziehungsweise nach ihrem Ableben unter Umständen in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen und dabei einen örtlichen Bezug zu haben. „Noch stehen die Gespräche hierzu ganz am Anfang“, betont Bürgermeister Staffler. „Doch böte eineTürkenfeldSTIFTUNG die Möglichkeit, langfristig – das heißt in Jahrzehnten und länger gedacht – ein Vehikel zu schaffen, um (Zu)-Stiftungen von Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen und nachhaltig Gutes für unsere Gemeinde zu bewirken. Die Stifterinnen und Stifter hätten die Garantie, dass über ihr Lebensende hinaus Vermögenswerte in ihrem Sinne zum Wohle ihrer Heimatgemeinde und deren Menschen eingesetzt wird.“ Gleichzeitig könnte die Stiftung ein Konstrukt sein, um Spenden zu verwalten und entsprechend einzusetzen – das, was heute vom Unterstützungsfond „Türkenfeld hilft & gestaltet“ geleistet wird.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21. September beschlossen, perspektivisch die Gründung einer TürkenfeldSTIFTUNG anzustreben. Bürgermeister und Verwaltung sind gehalten, in der Bürgerschaft dafür zu werben. Denn möglich wird die Stiftungsgründung erst durch die Einbringung nennenswerter Vermögenswerte im sechsstelligen Euro-Bereich. Das heißt, dass die Stiftung erst dann formal aus der Taufe gehoben werden kann, wenn ein erster Bürger oder eine erste Bürgerin bereit ist, sich entsprechend zu engagieren. Alle nachfolgenden (Zu)-Stiftungen sind dann nicht mehr an Mindestbeträge gebunden.
Die Stiftung als rechtsfähige Einrichtung hat eine lange Tradition und ist weit verbreitet. Sie ist ein Mittel, ein Vermögen – das Stiftungskapital sowie spätere Zustiftungen – dauerhaft zu erhalten. Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den Stiftungszweck ausgegeben. Allein in Deutschland gibt es mehr als 24.000 Stiftungen, fast alle verfolgen gemeinnützige Zwecke.
Bürgerstiftungen sind für ihre Heimat aktiv - in vielfältigen eigenen Projekten, als Förderer anderer Engagierter und als Plattform für bürgerschaftliches Engagement. Sie sind wirtschaftlich und politisch unabhängig, konfessionell nicht gebunden und offen für alle. Klassische Stiftungszwecke sind Jugend, Senioren und Soziales, Kunst, Kultur und Denkmalpflege sowie Natur- und Umweltschutz. Ein weiteres wichtiges Ziel ist der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Bürgerstiftungen haben mindestens zwei Organe: Den Vorstand, der für das operative Geschäft zuständig ist und das Stiftungskuratorium, häufig auch Stiftungsrat genannt. Dieses kümmert sich um die strategische Ausrichtung und nimmt eine Kontrollfunktion wahr. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten und den Bezug zur Gemeinde festzuschreiben, bietet es sich an, Vorstand und Stiftungsrat jeweils aus den Reihen der Gemeindeverwaltung und des demokratisch legitimierten Gemeinderats zu bestellen. Der jeweils amtierende Bürgermeister soll gemeinsam mit Vertretern aller Fraktionen eine Schlüsselrolle spielen. Kassenführung und weitere Verwaltungsaufgaben können von den Rathausmitarbeitern mit erledigt werden. Der Verwaltungsaufwand einer Bürgerstiftung ist vergleichbar mit dem eines Vereins.
Sie interessieren sich für das Thema bzw. wollen sich einbringen? Dann wenden Sie sich gerne an Bürgermeister Emanuel Staffler (08193/930713 bzw. e.staffler@tuerkenfeld.de).